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Montage einer Rutschenkurve mit einem Kran

Normen und Prüfung von Wasserrutschen

Was die Normen verlangen und wie wir das im Entwurf berücksichtigen.

Die Rutsche selbst: NEN-EN 1069

Wasserrutschen entwerfen wir nach NEN-EN 1069-1 und NEN-EN 1069-2. Darin stehen unter anderem die Anforderungen an den Freiraum um den Rutschenden und den Landebereich sowie Grenzwerte für das Rutschverhalten. Wir simulieren das Rutschverhalten schon im Entwurf.

Das Becken und die Ausstattung

Für Schwimmbadausrüstung gilt NEN-EN 13451-1, für das Becken selbst NEN-EN 15288-1. Auch diese berücksichtigen wir, zum Beispiel bei Treppe, Brüstungen und Landung.

Die Stahlkonstruktion

Für Metallkonstruktionen arbeiten wir nach NEN 9200. Die Stahltürme, Treppen und Podeste fertigen wir in unserer eigenen nach NEN-EN 1090-1 zertifizierten Fertigungshalle in Oudewater und liefern sie mit CE-Kennzeichnung. Die Stahlkonstruktion wird nach NEN-EN-ISO 1461 feuerverzinkt.

Die Prüfung

In den Niederlanden fällt eine Wasserrutsche unter das Warenwetbesluit attractie- en speeltoestellen (Verordnung für Attraktionen und Spielgeräte). Nach der Übergabe und nach wesentlichen Änderungen prüft eine benannte Prüfstelle die Attraktion, und der Auftraggeber erhält ein Zertifikat.

Für den Einbau von Beleuchtung mit unserem Montagemodul, von einer unabhängigen Prüfstelle bewertet, ist keine vollständige Neuprüfung nötig, sofern die Hinweisschilder ergänzt werden.

Sprayparks und Wasserspielplätze

Für Wasserspielelemente gilt NEN-EN 17232, zusammen mit NEN-EN 1176 für Spielgeräte und NEN-EN 15288-1 für das Becken. Lesen Sie, was ein Spraypark und ein Wasserspielplatz unterscheidet.

Häufige Fragen

Muss eine Rutsche nach einer Änderung neu geprüft werden?

Nach einer wesentlichen Änderung ja. Eine Änderung an der Bahn selbst berechnen wir neu, damit die Rutsche wieder der Norm entspricht. Für Beleuchtung mit unserem Montagemodul ist keine vollständige Neuprüfung nötig, sofern die Hinweisschilder ergänzt werden.

Wer prüft eine Wasserrutsche?

In den Niederlanden eine benannte Prüfstelle nach dem Warenwetbesluit attractie- en speeltoestellen. Nach der Prüfung erhält der Auftraggeber ein Zertifikat.

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben

Ob erste Idee oder fertiges Lastenheft: Wir denken gerne mit. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich.

  1. Foto oder Grundriss senden

    Mailen Sie uns ein Foto, eine Zeichnung oder einen Grundriss Ihres Bades oder Geländes. Wir prüfen, was möglich ist, und beraten Sie.

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  2. Kennenlernen vereinbaren

    Bei Ihnen vor Ort oder bei uns in Oudewater. Wir besprechen Ihre Wünsche, den Platz und die Möglichkeiten im Rahmen Ihres Budgets.

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  3. Besuchen Sie unsere Halle

    Sehen Sie, wie Ihre Rutsche in unserer eigenen Produktionshalle in Oudewater entsteht, und lernen Sie die Menschen kennen, die sie bauen.

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